AGBs

Teilnahme

Teilnehmen können Personen ab 16 Jahren. Die Teilnahme ist weltweit möglich. Jedoch muss der Film in deutscher Sprache oder mit deutschen Untertitel eingereicht werden. Wird ein Film im Team produziert, genügt die Anmeldung von einer Person aus dem Team. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Filminhalte

Die für 17FILMS produzierten Filme sollen sich grundsätzlich mit dem ausgeschriebenen Thema befassen. Das gesamte Festival steht unter dem Überthema "IMPACTFILM". Unter einem IMPACTFILM verstehen wir einen Film, der Sichtbarkeit für gesellschaftlich relevantes Engagement schafft und sich damit für eine nachhaltige Transformation der Welt einsetzt.

Filme mit verfassungsfeindlichen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten sowie Inhalte, die zur Diskriminierung von Minderheiten dienen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Filmlänge

Der fertige IMPACTFILM soll zwischen 17 und 170 Sekunden lang sein. Vorspann und Abspann sind hiervon ausgenommen. Filme, die sich nicht an die Längenangabe halten, werden der Jury nicht zur Bewertung vorgelegt und können damit nicht berücksichtigt werden.

Technische Voraussetzungen

Die Filme sollen im h.264-Codec (mp4-Container) abgegeben werden und eine Auflösung von 1920x1080 besitzen. Sollte ein anderes Seitenverhältnis verwendet werden, bitten wir, den Film entsprechend zu letterboxen. Progressiv-Scan ist zu verwenden. Der finale Film soll aus technischen Gründen eine Dateigröße von 2GB nicht überschreiten.

Film-Upload

Der Film-Upload muss bis 07. Oktober 2020 um 17:00 Uhr erfolgen. Der Upload erfolgt via WeTransfer an subs@17films.org. Nach Ende der Einreichungsphase laden die Filme gesammelt auf YouTube für das Online Voting hoch.

Eine postalische Einsendung des Films ist auf Anfrage möglich. Wende dich hierfür bitte an hello@17films.org.

Votingphase

17FILMS lädt für die Durchführung der Votingphase alle eingereichten Filme auf dem eigenen YouTube-Kanal 17FILMS.org hoch. Ab Montag, dem 10. Oktober 2020, startet die Votingphase. Diese setzt sich aus Folgenden Bestandteilen zusammen:

Unabhängige Jury

Über die Vergabe der Preise entscheidet die Jury und ein Onlinevoting. Die Jury wird durch die Impactfilm gGmbH berufen. Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich. Die Jury setzt sich aus Fachleuten, Filmschaffenden, Prominenten, Social Media Influencer*innen sowie Verantwortlichen der Sponsor*innen zusammen. Die Jurymitglieder bewerten die Filme einzeln. Die Entscheidung und Bewertung der Jury ist unanfechtbar.

Preisverleihung

Nach Ende der Voting-Phase findet am Samstag, den 14. November die Preisverleihung statt. Hier werden alle Gewinner*innen-Filme auf der großen Leinwand gezeigt und durch ein Rahmenprogramm begleitet.

Der zu verleihende Preis, bei dem der entsprechende Film in Kinos vorgeführt wird, kann nur entgegen genommen werden, wenn der Film in der dafür nötigen Qualität vorgelegt werden kann.

IMPACTFILM Tour

Zwischen den jährlichen IMPACTFILM Awards findet die IMPACTFILM Tour statt. Diese ermöglicht den Filmen eine breitere Plattform, da es sich hierbei um ein sich wiederholendes Event an mehreren Standorten handelt. Eine Teilnahme nur am IMPACTFILM Award ist nicht vorgesehen.

Veröffentlichung & Nutzungsrechte

Das Ziel des Wettbewerbs ist es, die Bekanntheit der SDGs in der Gesellschaft zu erhöhen. Dies geschieht über die Veröffentlichung, die öffentliche Projektion und die Durchführung der IMPACTFILM Tour. Dementsprechend übertragen die Filmemacher*innen der Veranstalterin (IMPACTFILM gGmbH) unentgeltlich die uneingeschränkten und vollumfänglichen Nutzungsrechte am eingereichten, unveränderten Film.

Des Weiteren erlaubt der*die Filmemacher*in der Veranstalterin, dem eingereichten Film ggf. Grafikelemente, wie Titel, Abspann, Corner Bug etc. hinzuzufügen oder den Abspann anzupassen bzw. zu entfernen.

Darüber hinaus räumen die Filmemacher*innen der Impactfilm gGmbH und der forStory GmbH als ausführender Organisation des IMPACTFILM Wettbewerbs sämtliche Nutzungsrechte ein, den Film im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit für den Wettbewerb zu nutzen. Dies beinhaltet unter anderem einen Zusammenschnitt der verschiedenen Beiträge zu einem Trailer oder die Erstellung von Stills für die Öffentlichkeitsarbeit.

Die Filmemacher*innen als Urheber*innen behalten das Recht, den Film in veränderter und angepasster Form zur Einreichung bei weiteren Wettbewerben und Filmfestivals zu nutzen.

Die Einreicher*innen erklären weiterhin, dass sie Inhaber*in sämtlicher für eine Verbreitung und Verwertung notwendiger Rechte an dem Film (inklusive der verwendeten Musik) sind, und stellen die Impactfilm gGmbH und die forStory GmbH für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte von der Verpflichtung zur Zahlung auf Schadensersatz, den Kosten eines Rechtsstreits einschließlich den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung frei.

Sonstiges

Soweit eine Bestimmung aus diesem Vertrag ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen aus diesem Vertrag davon unberührt.

Mitarbeiter*innen der Veranstalterin, Sponsor*innen und Partner*innen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.